Medizinische Wünsche festhalten
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung beschreibt schriftlich, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen.

Medizinische Wünsche festhalten
Präzise formulieren und besprechen
Konkrete Situationen und Maßnahmen helfen, den eigenen Willen später zu verstehen.
Schriftlich
Das Gesetz sieht eine schriftliche Festlegung durch eine volljährige Person vor.
Persönliche Werte
Besprechen Sie Wünsche mit nahestehenden Menschen und medizinisch Beratenden.
Gut auffindbar
Bevollmächtigte oder Angehörige sollten wissen, wo das Dokument liegt.
Gesetz und offizielle Hilfe
Die Patientenverfügung ist in § 1827 BGB geregelt. Das Bundesministerium der Justiz stellt Erläuterungen und Textbausteine bereit. Eine Vorsorgevollmacht kann ergänzend sinnvoll sein.
Ein Gespräch ist ein guter Anfang.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und besprechen gemeinsam die nächsten Schritte.
