Medizinische Wünsche festhalten

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung beschreibt schriftlich, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen.

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Hände bei einem ruhigen Gespräch über Behandlungswünsche

Medizinische Wünsche festhalten

Präzise formulieren und besprechen

Konkrete Situationen und Maßnahmen helfen, den eigenen Willen später zu verstehen.

Schriftlich

Das Gesetz sieht eine schriftliche Festlegung durch eine volljährige Person vor.

Persönliche Werte

Besprechen Sie Wünsche mit nahestehenden Menschen und medizinisch Beratenden.

Gut auffindbar

Bevollmächtigte oder Angehörige sollten wissen, wo das Dokument liegt.

Gesetz und offizielle Hilfe

Die Patientenverfügung ist in § 1827 BGB geregelt. Das Bundesministerium der Justiz stellt Erläuterungen und Textbausteine bereit. Eine Vorsorgevollmacht kann ergänzend sinnvoll sein.

Ein Gespräch ist ein guter Anfang.

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und besprechen gemeinsam die nächsten Schritte.

03329 6991974 anrufen